AVG: § 13a (Manuduktionspflicht; keine in inhaltlicher Hinsicht; keine Verpflichtung zur Anleitung, welches konkrete Vorbringen erstattet werden muss, damit Einwendung im Rechtssinn vorliegt)
§ 15 (Niederschrift; Niederschrift über mündliche Verhandlung; Vorbringen eines Nachbarn im Bauverfahren, keine Einwendung im Rechtssinn)