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VwGH 24. 2. 2010, 2005/04/0250 (Gewerberecht)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1378ZfV 2010, 851 Heft 5 v. 29.10.2010

GewO: § 26 Abs 1 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat allein maßgebend)

VwGH 24. 2. 2010, 2005/04/0250

Nach dem insofern eindeutigen Wortlaut des § 26 Abs 1 GewO kommt es nicht auf das Vorliegen einer "höheren Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls" bei der Gewerbeausübung im Vergleich zu einer anderen Tätigkeit, sondern lediglich darauf an, ob die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes zu befürchten ist. Abweisung.

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