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VwGH 24. 2. 2010, 2008/04/0028 (Gewerberecht)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1379ZfV 2010, 851 Heft 5 v. 29.10.2010

GewO 1994: § 74 Abs 5 (Betriebsanlagen; Anlagen zur Erzeugung elektrischen Stroms, die auch der mit dieser Tätigkeit in wirtschaftlichem und fachlichem Zusammenhang stehenden Gewinnung und Abgabe von Wärme dienen; keine Genehmigungspflicht für den wärmeerzeugenden Teil der Anlage, bei Bewilligung nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften für derartige Anlagen, wenn Charakter der Anlage als Stromerzeugungsanlage gewahrt bleibt; Anwendung nur, wenn diese anderen Bewilligungen den wärmeerzeugenden Teil der Anlage erfassen)

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