FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; abgewiesener Asylwerber; Anhängigkeit eines Verfahrens auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels; Interessenabwägung)
§ 66 Abs 2 (Ausweisung; Interessenabwägung; Auslegung; Reihung und Gewichtung der im Gesetz nunmehr genannten Gründe; keine Änderung der Rechtslage; unzulässiger Eingriff in das Privat- und Familienleben; abgewiesener Asylwerber)