FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft, Voraussetzungen; Sicherungsbedarf; einzelfallbezogene Interessenabwägung; Fehlen eines festen Wohnsitzes; auf die Vereitelung der Abschiebung in sein Heimatland gerichteten Verhaltens des Fremden; Gefahr des Untertauchens; Straffälligkeit)
§ 77 Abs 1 (gelinderes Mittel; Ermessenspielraum; ebenso)