Wr BauO: § 6 Abs 3 (Wald- und Wiesengürtel, zulässige Bauten; Bauten kleineren Umfangs, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, ohne Wohnräume; verwendete Baumaterialien irrelevant; zweigeschoßiger Bau mit 51 m2 kein Bau kleineren Umfangs)
VwGH 23. 2. 2010, 2008/05/0176