Sbg BauTG: § 8 (in den Mindestabstand vortretende Teile, Zulässigkeit; Balkone, Erker und dergleichen; lichtdurchlässiges Geländer eines Balkons; frei stehende Säule, statische Funktion für das Vordach)
§ 62 (subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Vortreten von Bauteilen in den Mindestabstand)