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VwGH 10. 12. 2009, 2006/19/1153 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2010/1174ZfV 2010, 719 Heft 4 v. 3.9.2010

EGVG: Art II Abs 2 lit D Z 43a (Anwendung des AVG auf Verfahren vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung iSd § 67d AVG, wenn Sachverhalt aus Aktenlage in Verbindung mit Berufung geklärt; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren und schlüssige Beweiswürdigung der Erstbehörde, keine neuen zulässigen Sachverhaltsbehauptungen in der Berufung)

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