StGG: Art 12 (Versammlungsfreiheit; in die Versammlungsfreiheit eingreifende Verletzung des VersammlungsG, Zuständigkeit des VfGH; Versammlung, Begriff)
VersammlungsG 1953: § 2 Abs 1 (Versammlung, Begriff, gemeinsames Wirken)
§ 14 Abs 1 (bei Erklärung einer Versammlung als aufgelöst Verpflichtung aller Anwesenden, den Versammlungsort sogleich zu verlassen und auseinander zu gehen; "Anwesender", Begriff, Teilnehmer oder Innehabung einer einem Teilnehmer ähnlichen Stellung; Abgrenzung von völlig unbeteiligten Personen; Filmen anstatt unverzüglichen Verlassens des Versammlungsortes; Tatbild der Übertretung)