AVG: § 70 Abs 3 (Bewilligung der Wiederaufnahme, keine abgesonderte Berufung; Zulässigkeit einer VwGH-Beschwerde gegen die in einem letztinstanzlichen Bescheid bewilligte oder verfügte Wiederaufnahme)
VwGG: § 42 Abs 3 (aufhebendes Erkenntnis des VwGH, Wirkung ex tunc)