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VwGH 23. 11. 2009, 2008/05/0079 (Datenschutz)

JudikaturVwGHZfV 2010/1038ZfV 2010, 658 Heft 4 v. 3.9.2010

DSG: § 1 Abs 1 (Grundrecht auf Datenschutz)

§ 1 Abs 2 (ebenso, Beschränkungen; nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen, bei staatlichen Eingriffen nur aufgrund Gesetzen, die aus den in Art 8 Abs 2 MRK genannten Gründen notwendig sind)

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