B-VG: Art 116 Abs 2 (Gemeinden als Träger von Privatrechten; Überwachung des Straßenverkehrs, Frage der Rechtmäßigkeit dieser Handlungsform)
DSG 2000: § 1 Abs 1 (Anspruch von jedermann auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten, soweit schutzwürdiges Interesse)