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VwGH 15. 10. 2009, 2008/09/0004 (Dienstrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/713ZfV 2010, 470 Heft 3 v. 5.8.2010

BDG 1979 idF BGBl I 2002/87: § 93 Abs 1 (das Maß für die Höhe der Strafe ist die Schwere der Dienstpflichtverletzung; Rücksichtnahme auf bestimmte Umstände)

§ 95 Abs 3 (ist nach einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verurteilung ein Schuldspruch zu fällen, ist zu prüfen, ob und inwieweit es zusätzlich zu den vom Gericht oder der Verwaltungsbehörde

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