DMSG: § 1 Abs 3 (Denkmal, Begriff, Ensemble; Einzeldenkmal trotz fehlender zivilrechtlicher Einheit; Malfattisiedlung in Wien, klassische Moderne der 30er Jahre)
§ 2 Abs 1 (ebenso, im überwiegenden Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung; Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt)