VStG § 45 Abs 2 (Verwaltungsstrafverfahren, Einstellung; Aktenvermerk ausreichend; Mitteilung an den Beschuldigten, sofern dieser von dem gegen ihn gerichteten Verdacht wusste; Unterlassung der Mitteilung hindert Einstellungswirkung nicht)
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§ 52b idF vor BGBl I 2009/20 (Verwaltungsstrafverfahren, Devolutionsantrag, nur in Privatanklagesachen und im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht; Erlassung des Bescheids der Behörde erster Instanz vor Einbringung der Beschwerde an den VfGH; Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens)