B-VG Art 139 Abs 1 (Verordnungsprüfung, Antrag eines Gerichtes, Zulässigkeit, Präjudizialität, keine, aufgrund der Übergangsbestimmung im Verfahren nicht anwendbare Norm; Bindung des VfGH an die im Aufhebungsantrag genannte Fassung)
B-VG Art 139 Abs 1 (Verordnungsprüfung, Antrag eines Gerichtes, Zulässigkeit, Präjudizialität, keine, aufgrund der Übergangsbestimmung im Verfahren nicht anwendbare Norm; Bindung des VfGH an die im Aufhebungsantrag genannte Fassung)