VStG § 1 Abs 2 (Günstigkeitsprinzip; Strafe nach Recht zum Tatzeitpunkt wenn nicht Recht zum Zeitpunkt der Fällung des Bescheides erster Instanz günstiger)
BStMG § 33 Abs 6 (Inkrafttretens-Regelung; Festlegung der Anwendung einer günstigeren Strafnorm; keine Aussage zu Verwaltungsübertretungen die vor Inkrafttreten begangen wurden; keine Derogation des Günstigkeitsprinzips in § 1 Abs 2 VStG)