ABGB § 879 Abs 3 (Nichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gröblich benachteiligende Klauseln)
KSchG § 6 Abs 2 Z 1 (Unverbindlichkeit für den Verbraucher; Vertragsbestimmungen, nach denen der Unternehmer ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten kann)