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VwGH 27. 2. 2009, 2008/17/0169 (Zivil- und Strafrechtswesen)

JudikaturZIVIL- UND STRAFRECHTSWESENZfV 2009/1955ZfV 2009, 1031 Heft 6 v. 11.1.2010

JugendgerichtsG: § 37 Abs 1 idF BGBl I 2001/19 (Beiziehung einer Vertrauensperson auf Verlangen des Jugendlichen, bei Befragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und bei förmlicher Vernehmung durch Sicherheitsbehörde oder Gericht)

§ 37 Abs 2 (Vertrauenspersonen des Jugendlichen; taxative Aufzählung)

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