RL 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmen-RL): Art 14 Abs 2 (Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, Begriff; Beurteilung durch die nationalen Regulierungsbehörden im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und den Leitlinien iSd Art 15)