Rahmen-RL 2002/21/EG : Art 4 Abs 1 (Recht der "betroffenen" Nutzer oder Anbieter auf wirksamen Rechtsschutz gegen Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörde, Umsetzung im nationalen Verfahrensrecht)
Rahmen-RL 2002/21/EG : Art 4 Abs 1 (Recht der "betroffenen" Nutzer oder Anbieter auf wirksamen Rechtsschutz gegen Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörde, Umsetzung im nationalen Verfahrensrecht)