GlücksspielG: § 4 Abs 2 (Ausnahmen vom Glückspielmonopol; Voraussetzugen; keine vermögensrechtliche Leistung des Spielers über 0,50 € und kein Gewinn über 20 €)
Vlbg SpielapparateG: § 1 Abs 3 (Geldspielapparate; Spiel um vermögenswerte Gewinne oder Verluste)
§ 1 Abs 5 (Geltungsbereich; Ausnahme für die dem Bund vorbehaltenen Ausspielungen bei Ausschluss einer landesgesetzlichen Regelung)