Tir BauO 2001: § 2 Abs 12 (Bauplatz, Begriff; Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht; Grundstück, Begriff; Grundfläche mit eigener Nummer im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster)
Tir BauO 2001: § 2 Abs 12 (Bauplatz, Begriff; Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht; Grundstück, Begriff; Grundfläche mit eigener Nummer im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster)