Tir BauO 2001: § 2 Abs 16 (untergeordnete Bauteile, Begriff; demonstrative Aufzählung, ua fassadengestaltende Bauteile wie Erker; Untergeordnetheit abhängig von der jeweiligen Dimension, keine automatische Zulässigkeit ungeachtet der Dimension)
Tir BauO 2001: § 2 Abs 16 (untergeordnete Bauteile, Begriff; demonstrative Aufzählung, ua fassadengestaltende Bauteile wie Erker; Untergeordnetheit abhängig von der jeweiligen Dimension, keine automatische Zulässigkeit ungeachtet der Dimension)