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VwGH 1. 4. 2008, 2007/06/0300 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1722ZfV 2009, 927 Heft 6 v. 11.1.2010

Sbg BauPolG: § 8a idF LGBl 1997/39 (übergangene Nachbarn; mündliche Verhandlung, nicht geladene Nachbarn; unverschuldet keine Einwendungen bis Abschluss des Verfahrens; Verfahren ohne mündliche Verhandlung, Nachbarn, denen kein Bescheid zugestellt; in beiden Fällen nachträgliche Einwendungen nur bis sechs Monate ab Beginn der Ausführung)

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