Oö BauO: § 49 Abs 1 (konsensloser Bau, Alternativauftrag Beseitigung oder Antrag auf nachträgliche Bewilligung; sofern Bau nicht bewilligungsfähig, unverzüglich Beseitigungsauftrag; Gartenhütte mit angebauter, durch Seitenwände teilweise geschlossener Terrasse; einheitliches Bauwerk)