Wr KleingartenG: § 8 Abs 2 Z 1 (Kleingartengebiet, Neubau, Zubau, Umbau von Kleingartenhäusern, Bewilligung; vorzulegende Pläne, Unterfertigung durch den oder die Eigentümer; Miteigentümer, Unterfertigung durch alle Eigentümer; Widerruf einer erteilten Vollmacht, Unwirksamkeit der vom ehemals Bevollmächtigten abgegebenen Erklärung)