ZahnärztekammerG: § 119 (Kammervermögen, Übergang des Vermögens der Österreichischen Dentistenkammer an die Österreichische Zahnärztekammer zum 31. 12. 2005; Schiedsverfahrens bzw im Falle des Scheitern der Vermögensaufteilung Streitbeilegung im ordentlichen Rechtsweg)