Keine Verletzung
VfGH 6. 11. 2008, U 97/08
Pflicht des Gesetzgebers zur präzisen Regelung der Behördenzuständigkeit, wozu auch Regelungen des Instanzenzuges zählen, jedoch kein Recht auf die Zuständigkeit einer bestimmten Behörde oder einer bestimmten Anzahl an Instanzenzügen (Übergangsbestimmung des § 75 Abs 7 Z 1 AsylG 2005 betr Einzelrichterzuständigkeit bei Weiterführung von Asylfällen, die im UBAS bereits verhandelt wurden).