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VwGH 19. 2. 2009, 2008/01/0344 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1630ZfV 2009, 857 Heft 5 v. 3.11.2009

AVG § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, "entschiedene Sache"; Fortbestehen und Weiterwirken des Sachverhaltes, Prüfung des glaubhaften Kerns des neuen Sachverhaltsvorbringens; AsylG 2005, Maß-

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geblichkeit nunmehr auch von Sachverhaltsänderungen, die ausschließlich subsidiäre Schutzgründe betreffen)

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