AVG § 37 ff (Ermittlungsverfahren, persönliche Einvernahme, Verhalten der Partei, Relevanz psychischer Probleme für das Aussageverhalten, Berücksichtigung bei Beweiswürdigung)
§ 60 (Bescheidbegründung, klare übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage, kein "Ablehnungsrecht" der Berufungsbehörde)