GSVG § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung; gewerbliche Tätigkeit)
§ 4 Abs 1 Z 7 (Ausnahmen von der Pflichtversicherung; geringfügige gewerbliche Tätigkeit; Verweis auf die Kleinunternehmer-Grenze gem § 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz, nur auf die jeweilige gewerbliche Tätigkeit zu beziehen; Unerheblichkeit der Gesamtumsätze aus sonstigen Tätigkeiten)