GewO 1994 § 2 Abs 1 Z 8 (Ausnahmen vom Geltungsbereich der GewO; gegen Stunden- oder Taglohn oder gegen Werksentgelt zu leistenden Verrichtungen einfachster Art; kein Werksentgelt bei Vorschreibung einer monatlichen Servicegebühr; "Ausfindigmachen von Gewinnspielen und der Teilnahme daran im Namen Dritter" keine Verrichtungen einfachster Art)
VwGH 14. 1. 2009, 2005/04/0148