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VwGH 14. 1. 2009, 2005/04/0148 (Gewerberecht)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2009/1516ZfV 2009, 823 Heft 5 v. 3.11.2009

GewO 1994 § 2 Abs 1 Z 8 (Ausnahmen vom Geltungsbereich der GewO; gegen Stunden- oder Taglohn oder gegen Werksentgelt zu leistenden Verrichtungen einfachster Art; kein Werksentgelt bei Vorschreibung einer monatlichen Servicegebühr; "Ausfindigmachen von Gewinnspielen und der Teilnahme daran im Namen Dritter" keine Verrichtungen einfachster Art)

VwGH 14. 1. 2009, 2005/04/0148

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