GewO 1994 § 1 Abs 6 (Geltungsbereich, Merkmale der gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten; Verein; Vermutung der Ertragsabsicht; Vermietung von Schlafstellen und Erbringung von Dienstleistungen; ununterbrochene Tätigkeit über mehr als ein halbes Jahr)
§ 111 Abs 1 Z 1 (Gastgewerbe; Beherbergung von Gästen; Verein; Vermietung von Schlafstellen)