ApG: § 51 Abs 1 (Entscheidung über Konzessionsansuchen, Bewerberkonkurrenz; keine, nach dem Kriterium der Priorität zu lösende Konkurrenz, wenn beide Konzessionen erteilt werden können)
ApG: § 51 Abs 1 (Entscheidung über Konzessionsansuchen, Bewerberkonkurrenz; keine, nach dem Kriterium der Priorität zu lösende Konkurrenz, wenn beide Konzessionen erteilt werden können)