ApG: § 53 iVm § 48 Abs 2 (Verfahren zur Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke, Einspruchsrecht und Parteistellung der Inhaber öffentlicher Nachbarapotheken; keine Parteistellung vor Abschluss deren Konzessionsverfahren)
ApG: § 53 iVm § 48 Abs 2 (Verfahren zur Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke, Einspruchsrecht und Parteistellung der Inhaber öffentlicher Nachbarapotheken; keine Parteistellung vor Abschluss deren Konzessionsverfahren)