ApG: § 9 Abs 2 (Apothekenkonzession, Bestimmung des Standortes; kein Mitspracherecht der Nachbarapotheker)
§ 10 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2006/41 (Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke)
§ 10 Abs 2 Z 3 idF BGBl I 2006/41 (Nichtbestehen eines Bedarfes, wenn die Anzahl der von einer bestehenden öffentlichen Apotheke weiterhin zu versorgenden Personen infolge der Neuerrichtung unter 5.500 absinken würde)