Die an der Universität Linz approbierte und von einer Richterin des AsylGH verfasste Dissertation beschäftigt sich mit einem für das Asylverfahren besonders relevanten Aspekt: Eine innerstaatliche Fluchtalternative ist immer dann gegeben, wenn eine Person nur in einem oder mehreren begrenzten Teilen ihres Heimatlandes ernsthaften Nachteilen im Sinne des AsylG ausgesetzt ist oder in begründeter Weise zu befürchten hat, in anderen Landesteilen aber Zuflucht und Schutz vor Verfolgung finden kann. Tschetschenische Asylwerber wurden bewusst ausgewählt, da diese laut Statistik des UNHCR seit 2003 die größte Gruppe der in Europa um Asyl ansuchenden Personen darstellen und überdies der innerstaatlichen Fluchtalternative aufgrund der geographischen Größe Russlands besondere Bedeutung zukommt (S 43). Da die Anerkennungsquote dieser Gruppe in Österreich hoch, in Deutschland und der Schweiz jedoch niedrig ist, bietet sich ein Rechtsvergleich dieser Länder an. So lag diese von ethnischen Tschetschenen zwischen 2004 und 2007 in Österreich bei 70 % bis 90 %, in Deutschland bei 10 % bis 25 % sowie in der Schweiz bei 7 % bis 17 % (vgl Kapitel IV. 5).