AsylG 2005 § 9 Abs 1 (Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten, Wegfall der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Berechtigten in einem anderen Staat; Erlangung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, in dem keine Gefahr droht; Kosovo)