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GZ 3/10-BK/09 vom 27. 4. 2009 (VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2009/1411ZfV 2009, 734 Heft 4 v. 9.9.2009

BDG 1979 § 38 Abs 2 (Versetzungsgründe, keine unbefristete Geltendmachung, Verfristung, Verwirkung)

§ 38 Abs 3 Z 4 (wichtiges dienstliches Interesse, schwere Dienstpflichtverletzung, außerdienstliches Verhalten eines Exekutivbeamten, Dienstbezug)

StGB § 83 Abs 2 (Körperverletzung)

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