BDG 1979 § 38 Abs 6 (Versetzung auf Antrag, Fiktion der Zustimmung, kein Versetzungsschutz)
GZ 4/10-BK/09 vom 30. 4. 2009
Nach der stRsp der BerK (zB BerK 23. 11. 2004, GZ 143/10-BK/04; 20. 8. 2008, GZ 41/10-BK/08) ist ein Versetzungsschutz nicht gegeben, wenn dem ausdrücklichen Antrag des Betroffenen entsprochen wird und er zu der von ihm angestrebten Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.