ABGB § 1489 (Verjährung der Entschädigungsklage innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, Erlöschen des Klagerechts bei kenntnisunabhängigen Schadenersatzansprüchen nach 30 Jahren)
GlücksspielG: § 25 Abs 1 idF BGBl I 2005/105 (Spielbankbesucher, Identitätsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des Konzessionärs der Spielbank)