VStG § 51c (Besetzung des unabhängigen Verwaltungssenates; ausgenommen Berufungen Generalklausel für Kammerzuständigkeit, soweit keine besondere gesetzliche Regelung getroffen ist; Devolutionsantrag, Kammerzuständigkeit)
VStG § 51c (Besetzung des unabhängigen Verwaltungssenates; ausgenommen Berufungen Generalklausel für Kammerzuständigkeit, soweit keine besondere gesetzliche Regelung getroffen ist; Devolutionsantrag, Kammerzuständigkeit)