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VfGH 20. 6. 2007, G 111/07, V 38/06 ua (Vergabewesen)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2009/1404ZfV 2009, 731 Heft 4 v. 9.9.2009

Stmk VergabenachprüfungsG: § 18 Abs 1 (Pauschalgebühr jeweils für Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung [§ 4 Abs 1], nach Zuschlagserteilung oder Widerruf, auf einstweilige Verfügung und auf Feststellung, mögliche Kumulierung dieser Gebühren im selben Verfahren, keine Rechtfertigung durch jeweiligen Verfahrensaufwand)

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