VfGG § 18 (Mängelverbesserung; mangelnde Willensbildung innerhalb der Beschwerdefrist kein behebbarer Mangel)
§ 19 Abs 3 Z 2 lit e (Beschwerden, Legitimation keine; keine Willensbildung der beschwerdeführenden GmbH innerhalb der Beschwerdefrist, Datierung der Vollmacht des Rechtsanwaltes mit einem Zeitpunkt nach Ablauf der Beschwerdefrist)