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VfGH 15. 12. 2008, B 1890/08 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2009/1382ZfV 2009, 725 Heft 4 v. 9.9.2009

B-VG Art 144 Abs 1 (Beschwerden, Prozessvoraussetzung ist Vorliegen eines Bescheides; bloße Mitteilung der Justizverwaltung ohne normativen Inhalt kein Bescheid; keine Zuständigkeit zur Wiederaufnahme gerichtlicher Verfahren)

VfGG § 19 Abs 3 Z 2 lit a (Zurückweisung wegen Unzuständigkeit des VfGH, kein tauglicher Beschwerdegegenstand)

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