Hochwasseropferentschädigungs- und WiederaufbauG 2005: § 3 Abs 2 bis 4 (Bedingungen, an die der Bund die Gewährung zweckgebundener Zuschüsse an die von der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2005 Betroffenen knüpft)
Hochwasseropferentschädigungs- und WiederaufbauG 2005: § 3 Abs 2 bis 4 (Bedingungen, an die der Bund die Gewährung zweckgebundener Zuschüsse an die von der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2005 Betroffenen knüpft)