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VfGH 11. 12. 2008, B 2032/07 (Post- und Fernmeldewesen)

JudikaturPOST- UND FERNMELDEWESENZfV 2009/1357ZfV 2009, 716 Heft 4 v. 9.9.2009

TelekommunikationsG 2003: § 74 Abs 1 (Errichtung und Betrieb einer Funkanlage, Bewilligungspflicht)

§ 109 Abs 1 Z 3 (Übertretung, Errichtung oder Betrieb einer Funkanlage ohne Bewilligung; Überschreitung der genehmigten Sendeleistung))

§ 109 Abs 7 (Verfall von Gegenständen; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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