Wr BauO: § 1 Abs 1 (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan; Inhalt; Festlegung der Bauklassen; Beachtung der Anforderungen des Gleichheitssatzes; Vermeidung einer krassen Bevorzugung einzelner Eigentümer; kein Rechtsanspruch auf Festlegung der gleichen Bauklasse oder Bebauungshöhe wie auf Nachbargrundstücken)