Tir ROG 2001: § 54 Abs 1 (Bebauungspläne, allgemeine und ergänzende; verkehrsmäßige Erschließung und Art der Bebauung des Baulandes)
§ 54 Abs 3 (ergänzender Bebauungsplan; bei Bedarf an der widmungsgemäßen Verwendung der betreffenden Grundflächen, verkehrsmäßige Erschließung durch Gemeinde möglich)